RIESENSAUEREI: Urheberechtsabzocke der FAZ und SÜDDEUTSCHEN??? | Der Neue Merker | Forum
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Beide Zeitungen gehen gegen Künstler vor, die Auszüge aus guten Kritiken auf ihrer Homepage abdrucken. Verlangen dann über sündteure Anwaltskanzleien, wie der Erwähnte aus Hamburg, vierstellinge Summen wg. Urheberrechtsverletzung?
Das kann man kaum glauben.
Sollte das stimmen, werde ich sofort mein Abos fristlos kündigen und alle meinen vielen Freunde und Geschäfttspartner, sowie Hunderten von Künstlern, empfehlen das Gleiche zu tun.
Das ist ja eine unfassbare bodenlose SCHWEINEREI.
15:23 4. Februar 2012
Rodrina
2
Scooter schrieb:
Verstehe ich das richtig:
Beide Zeitungen gehen gegen Künstler vor, die Auszüge aus guten Kritiken auf ihrer Homepage abdrucken. Verlangen dann über sündteure Anwaltskanzleien, wie der Erwähnte aus Hamburg, vierstellinge Summen wg. Urheberrechtsverletzung?
Das kann man kaum glauben.
Sollte das stimmen, werde ich sofort mein Abos fristlos kündigen und alle meinen vielen Freunde und Geschäfttspartner, sowie Hunderten von Künstlern, empfehlen das Gleiche zu tun.
Das ist ja eine unfassbare bodenlose SCHWEINEREI.
HIER IST EINE INTERESSANTE SENDUNG DAZU IN DREI SAT:
alle Opernhäuser im deutschen Sprachraum sollten diesen Zeitungen, die an dieser Anzocke im Internet mitmachen, die Pressekarten entziehen
den Preis für einen guten Platz im Opernhaus können die Zeitungen für die Rezensenten ja dann aus den Rücklagen dieser Zusatzeinkünfte entnehmen
16:42 4. Februar 2012
Pater Brown
4
Frosch schrieb:
alle Opernhäuser im deutschen Sprachraum sollten diesen Zeitungen, die an dieser Anzocke im Internet mitmachen, die Pressekarten entziehen
den Preis für einen guten Platz im Opernhaus können die Zeitungen für die Rezensenten ja dann aus den Rücklagen dieser Zusatzeinkünfte entnehmen
DER OPERNFREUND hat schon und schnell reagiert. Auf der Homepage prangen zur Begrüßung http://www.deropernfreund.de folgende Zeilen:
Stichwort:Urheberrecht
An alle Künstler und Theaterintendanten, die unseren OPERNFREUND lesen und daraus zitieren möchten
Liebe Opernfreunde!
Sie dürfen von dieser Homepage und aus unserem Heft weiterhin alle Kritiken, sowohl in Teilen, als auch vollständig – mit der obligatorischen Urheberrechts-Angabe: Der Opernfreund + Kritikername – honorarfrei zitieren. Wir werden Sie garantiert nicht juristisch verfolgen und zur Kasse bitten, wie die Juristischen Abteilungen von FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG oder SÜDDEUTSCHE ZEITUNG es tun, wenn Sie unsere Kritiken auf Ihrer privaten oder Theater-Homepage wiedergeben. Im Gegenteil: wir freuen uns und sind stolz auf Ihre damit bezeugte Wertschätzung unserer ehrlichen nur dem Geiste der Musik und Oper verbundenen Arbeit.
Herzlich grüßt
Ihre
Opernfreund-Redaktion
17:41 4. Februar 2012
Frosch
5
Noch ein guter Vorschlag (da ja Fasching ist, kann man ja auch einige nicht ganz ernst gemeinte Vorschläge machen – ):
Vielleicht sollten die abgezockten Sänger die Zeitungen verklagen, weil sie deren Namen abgedruckt haben ohne ihre vorherige Zustimmungeinzuholen – man sollte das mal rechtlich prüfen lassen ….
05:29 5. Februar 2012
Gianni Roccanova
6
Zeitungen profitieren – gratis – von Pressevorführungen (Film) und Premierenkarten, ohne die sie nicht berichten könnten.
Gut, da könnte man sagen: Ist doch bloß das Feuilleton! Einigen Zeitungsmanagern wäre zuzutrauen, dass ihnen die Rezensionen ohnehin egal sind. Da kann man ja "sparen". (Allerdings: FAZ oder SZ ohne Premierenberichte aus Salzburg oder Bayreuth? Das wäre lustig!)
Nur: Was würden sie etwa tun ohne gratis in die Redaktionen geschickte Einspielungen von Klassik über Jazz bis Pop? Da sähe es schon düsterer aus.
Oder: Was würden sie tun ohne all die gratis zugeschickten Rezensionsexemplare? Buchrezensionen müssten auf eigene Kosten durchgeführt werden. Von der Belletristik bis hin zu Sachbüchern. Noch düsterer.
Und was wäre ohne all die Pressekonferenzen samt Büfett? Was wäre der Ausfall sämtlicher Auto-Testfahrten?
Medien profitieren in all diesen Fällen gratis von den Leistungen anderer. Nicht nur Musiker, Autoren, Filmemacher, Autoproduzenten und Politiker benötigen die Medien. Umgekehrt benötigen die Medien all die ihnen zur Verfügung gestellten Gratisleistungen, ohne die sie nicht arbeiten könnten. Interviews sind ebenfalls Gratisleistungen der Interviewten. Was wären Medien ohne Interviews?
Das ist also ein Geben und Nehmen. Da jetzt plötzlich von Sängern ziemlich hohe, nicht nachvollziehbare Beträge per Rechtsanwalt (der natürlich finanziell ebenfalls davon profitiert) einzufordern, ist eine Geistlosigkeit und Frechheit sondergleichen.
Im übrigen: Da diese Sachen noch niemals ausjudiziert wurden, hoffe ich, dass es endlich einmal jemand darauf ankommen lässt. Und einen angeblich drohenden Prozess riskiert. Da wäre ich sehr gespannt! Bisher leben diese Typen ja bloß von Drohungen und Einschüchterungen.
Ich selbst schätze das Urheberrecht, aber was hier abgeht, ist nur noch peinlich. Indem Opernsänger die Rezensionen zeigen, machen sie ja auch Werbung für die Medien. Fans etwa lesen die und lernen zugleich, diese Medien zu schätzen, interessieren sich für deren Angebot.
Sorry, aber wenn das nicht sofort aufhört, bleibt nur eine Möglichkeit, nämlich bei den Journalisten anzusetzen. Sie sind hier zwar unschuldig, aber falls ihnen der Entzug der Gratisleistungen droht, werden die Verlagsmanager wohl rasch klein beigeben.
10:33 5. Februar 2012
Rodrina
7
schäbige kleinkrämerische abzocke
wie schlecht muß es diesen zeitungen gehen, wen sie auf so miese und hinterhältige ideen kommen + so schecht imagemäßig von juristen beraten werden?
hier gerät bald alles durcheinander.
gut, daß es noch magazine wie merker, omm, opernnetz, opernfreund…etc gibt, wo die kulturinteressierten menschen sich ehrlich informieren können und der künstler und die kunst noch mit würde, achtung und respektvoll behandelt werden.
bemerkenswert, daß diese alle nichtkommerziell arbeiten.
ein trauriges bild der einstmals großen zeitungen faz und sz
so macht man sich selber irgendwann arbeitslos…
traurig ist das, traurig.
11:18 5. Februar 2012
Scooter
8
Gut, da könnte man sagen: Ist doch bloß das Feuilleton! Einigen Zeitungsmanagern wäre zuzutrauen, dass ihnen die Rezensionen ohnehin egal sind. Da kann man ja "sparen". (Allerdings: FAZ oder SZ ohne Premierenberichte aus Salzburg oder Bayreuth? Das wäre lustig!)
Es entsteht in der Tat der Eindruck, daß den Herausgebern dieser Zeitungen ihre Kulturseiten und Rezensionen, deren guter Ruf, sowie die qualitativ gute Arbeit der Kulturredakteure und deren Verantwortung scheißegal sind.
Bei den NRW Zeitungen, wo ich mich gut auskenne, werden kaum noch feste Kulturredakteure beschäftig; Kritiken schreiben größtenteils freie Mitarbeiter für teilweise weniger als 30 Euro pro Artikel.
Opernkritiken sind kein Quotenbringer. Im Gegenteil! Nur das zählt noch: Money, Money, Money…
Der geistig moralische Niedergang einer Gesellschaft dokumentiert sich auch und gerade in solchen Dingen.
Daß sich auch noch die bisherigen, vielleicht letzten Bastionen vernünftiger Kulturberichterstattung, auf so etwas einlassen bzw. sogarv eine Vorreiterolle übernehmen, ist beschämend. Ist ein Skandal!
14:27 5. Februar 2012
Grobi
9
ROLAND GERSCHERMANN – so heißt der unkluge Geschäftsführer der FAZ, der diesen völlig blödsinnigen Kurs fährt und auch in Interviews vertritt.
Die Anwälte der FAZ wollen sogar 7000 Euro von der Franfurter Oper haben.
Wieviel Mumm hat nun der Intendant?
Meine selbstverständliche Reaktion wäre "sofortiges Hausverbot" für alle Mitrabeiter der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG.
Die Deutsche Intendantenkonferenz kann jetzt endlich einmal Solidarität zeigen + jegliche Berichterstattung von SZ und FAZ untersagen. Keine Pressekarten mehr, kein Info-Material und alle sonstigen Vorteile für diese Journalisten (Hotelunterbringung, Essen, Taxi + Fahrkosten) sollten gestrichen werden.
Darüber hinaus sollte man tatsächlich prüfen inwieweit die Namensnennungen von Opermitgliedern, Regisseuren…etc. – sowie das Beschreiben von Produktionsinhalten + die Photonutzung ebenfalls gegen irgendein Recht verstößt.
Dem obskuren Herrn GERSCHERMANN und seinen Anwaltskanzleien schweben anscheinend Millionen Euro vor Augen, die man hier noch abzocken kann.
Hoffentlich melden sich bald aufrechte Journalisten und erklären sich mit dieser Haltung ihrer Bosse NICHT EINVERSTANDEN.
14:33 5. Februar 2012
Matt Dillon
10
Grobi schrieb:
ROLAND GERSCHERMANN – so heißt der unkluge Geschäftsführer der FAZ, der diesen völlig blödsinnigen Kurs fährt und auch in Interviews vertritt.
Die Anwälte der FAZ wollen sogar 7000 Euro von der Franfurter Oper haben.
Wieviel Mumm hat nun der Intendant?
Meine selbstverständliche Reaktion wäre "sofortiges Hausverbot" für alle Mitrabeiter der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG.
Die Deutsche Intendantenkonferenz kann jetzt endlich einmal Solidarität zeigen + jegliche Berichterstattung von SZ und FAZ untersagen. Keine Pressekarten mehr, kein Info-Material und alle sonstigen Vorteile für diese Journalisten (Hotelunterbringung, Essen, Taxi + Fahrkosten) sollten gestrichen werden.
Darüber hinaus sollte man tatsächlich prüfen inwieweit die Namensnennungen von Opermitgliedern, Regisseuren…etc. – sowie das Beschreiben von Produktionsinhalten + die Photonutzung ebenfalls gegen irgendein Recht verstößt.
Dem obskuren Herrn GERSCHERMANN und seinen Anwaltskanzleien schweben anscheinend Millionen Euro vor Augen, die man hier noch abzocken kann.
Hoffentlich melden sich bald aufrechte Journalisten und erklären sich mit dieser Haltung ihrer Bosse NICHT EINVERSTANDEN.
IN DER TAT können jetzt kluge Anwaltskanzleien, wenn sie die unzähligen Homepages deutscher Künstler und Kleinkünstler durchstöbern hunderte Millionen durch Abmahnungen verdienen. Leider brechen alle ein und zahlen. Natürlich werden sie, wie in diesem Fall von Bariton Schöne der nach Widerspruch seines Anwalts plötzlich das Doppelte zahlen sollte, ausgesprochen schlecht beraten. Das muß man bis zum Bundesverfassungsgericht durchkämpfen.
16:42 5. Februar 2012
Anton CUPAK
11
In meinem Urheberrechtsstreit mit einer Hamburger Anwaltskanzlei, deren Seniorchef sogar ein Gerichtspräsident ist, habe ich gut 10 Rechtsmeinungen eingeholt und 10 völlig unterschiedliche Rechtsansichten bekommen. Als ich es auf einen Rechtsstreit mit Gerichtsort Wien ankommen lassen wollte, wurde ich im letzten Moment gewarnt: die Kanzlei beantragt eine "Einstweilige Verfügung" – und diese landet dann in Hamburg. Wir haben es mit Abzockespezialisten zu tun, als Laie rechne ich mir da keine Chancen aus – wenn da sogar Gerichtspräsidenten mitspielen.
Weit haben wir es in Österreich und Deutschland mit unserem Rechtssystem gebracht!
17:46 5. Februar 2012
Pater Brown
12
Ich frage mich hier mal ganz ernsthaft: warum fand sich in diesem ABZOCKERVERFAHREN gegen den hochehrenhaften und selbstlosen ANTON CUPAK eigentlich kein einziger Rechtsanwalt seiner Millionen Leser, der sich sagte:
Ich habe jahrelang Freude am MERKER-online gehabt, für den Anton Cupak wie ein Wahnsinniger ohne Honorar (!) von morgens bis abends sich den Puckel krumm arbeitet um Gleichgesinnte Opernfreunde zu erfreuen,
jetzt leiste ich meinen Teil als Rechtsanwalt einmal gratis für ihn
+
wir ziehen das durch bis zum höchsten Gerichtshof.
????
Enttäuschend… Sehr enttäuschend!
So ist es leider: am Ende steht jeder alleine da.
17:56 5. Februar 2012
Rodrina
13
Grobi schrieb:
ROLAND GERSCHERMANN – so heißt der unkluge Geschäftsführer der FAZ, der diesen völlig blödsinnigen Kurs fährt und auch in Interviews vertritt.
Die Anwälte der FAZ wollen sogar 7000 Euro von der Franfurter Oper haben.
Wieviel Mumm hat nun der Intendant?
Meine selbstverständliche Reaktion wäre "sofortiges Hausverbot" für alle Mitrabeiter der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG.
Die Deutsche Intendantenkonferenz kann jetzt endlich einmal Solidarität zeigen + jegliche Berichterstattung von SZ und FAZ untersagen. Keine Pressekarten mehr, kein Info-Material und alle sonstigen Vorteile für diese Journalisten (Hotelunterbringung, Essen, Taxi + Fahrkosten) sollten gestrichen werden.
Darüber hinaus sollte man tatsächlich prüfen inwieweit die Namensnennungen von Opermitgliedern, Regisseuren…etc. – sowie das Beschreiben von Produktionsinhalten + die Photonutzung ebenfalls gegen irgendein Recht verstößt.
Dem obskuren Herrn GERSCHERMANN und seinen Anwaltskanzleien schweben anscheinend Millionen Euro vor Augen, die man hier noch abzocken kann.
Hoffentlich melden sich bald aufrechte Journalisten und erklären sich mit dieser Haltung ihrer Bosse NICHT EINVERSTANDEN.
Verehrter Grobi,
um wieviel sollen wir wetten, daß die edlen Herren und wenigen Damen deutschen Theaterleiter auf ihrer nächsten Intendantenkonferenz dieses wichtige Thema nicht einmal ansatzweise besprechen werden. In Österreich wird es ähnlich gehen.
Solidarität mit der Frankfurter Oper wäre ja Solidarität mit einem Konkurrenten!
Die werden schön den Schwanz einziehen und weiterhin "eierlos" nur heisse Luft quatschen wie bisher bzw. sich von diesen großen Zeitungen aus kommerzliellen Gründen weiter den Schneid abkaufen und verar…… lassen.
Wetten daß?
Wahrscheinlich ist sogar, daß man demnächst eine Pauschale pro Opernhaus vereinbart (zahlt ja alles der Steuerzahler!) um der Gnade willen weiterhin Kritiken aushängen zu dürfen.
Gruß
Rodrina
20:11 5. Februar 2012
Frosch
14
Als ich durch Zufall festgestellt habe, dass das Opernhaus Amsterdam Auszüge aus einer Kritik von mir aus der Print-Version des MERKER auf ihre Homepage gestellt hat, habe ich mich GEFREUT und GEEHRT gefühlt. Mir käme es nie in den Sinn unserer Chefredakteurin zu raten dafür Geld vom Opernhaus Amsterdam zu verlangen. Wir bekommen von den Opernhäusern Pressekarten um über Aufführungen zu berichten, als warum soll dann das Opernhaus (oder ein an der Aufführung beteiligter Künstler) nicht das Recht haben, die jeweilige Kritik (oder Auszüge daraus) auf seiner Homepage zu veröffentlichen? Das muss mir erst mal jemand glaubhaft erklären.
10:56 6. Februar 2012
Pater Brown
15
in zehn bis zwanzig jahren wird es keine zeitungen mehr geben – jedenfalls nicht wie in der heutigen form und auflage und einfluss
sobald sich der werbemarkt komplett zurück zieht, sind die zeitungen tot
ich fände dies zwar schade, aber letzten endes sind sie es selber schuld
diese jetzige hundsüble abzockerei oder ander dümmlingsaktionen sind dabei letztlich nur ein weiterer sargnagel der orientierungslosigkeit und verzweiflung
sie merken es nur noch nicht, oder doch?
wenn journalisten nicht mehr das sagen haben, sondern unqualifizierte erbsenzähler im management, dann ist der patient schon so gut wie tot
eine schande für das große kulturland brd bleibt diese aktion dennoch…
ich schäme mich für solche kleingeisterei
pb
17:12 6. Februar 2012
Semmel
16
Anton CUPAK schrieb:
In meinem Urheberrechtsstreit mit einer Hamburger Anwaltskanzlei, deren Seniorchef sogar ein Gerichtspräsident ist, habe ich gut 10 Rechtsmeinungen eingeholt und 10 völlig unterschiedliche Rechtsansichten bekommen. Als ich es auf einen Rechtsstreit mit Gerichtsort Wien ankommen lassen wollte, wurde ich im letzten Moment gewarnt: die Kanzlei beantragt eine "Einstweilige Verfügung" – und diese landet dann in Hamburg. Wir haben es mit Abzockespezialisten zu tun, als Laie rechne ich mir da keine Chancen aus – wenn da sogar Gerichtspräsidenten mitspielen.
Sehr geehrter Herr Cupak,
ich weiß jetzt nicht, welchen der Herren in der beteiligten Hamburger Kanzlei Sie als Gerichtspräsidenten identifiziert haben, ich möchte aber doch der Ordnung halber anmerken, daß es sich dabei nur um einen ehemaligen Präsidenten handeln kann, da man in Deutschland nicht Richter und Anwalt gleichzeitig sein kann. Sehr wohl kann man allerdings nach der Pensionierung als Richter wieder als Anwalt tätig werden, was aber nicht heißt, daß man als Seniorchef über sämtliche Fälle Bescheid wissen muß, zumal da es sich bei Ihrer Geschichte um einen sehr kleinen Fisch für eine Kanzlei handelt, die auf ihrer Website damit wirbt, daß sie einen Großteil der DAX-notierten Unternehmen als Mandanten habe.
Im übrigen wären Ihre Chancen vermutlich auch in Wien sehr schlecht gewesen, da die Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Site – Nachdruck eines Artikels ohne Quellenangabe – eindeutig war.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Semmelrogge
22:35 6. Februar 2012
Anton CUPAK
17
Sehr geehrter Herr Semmelrogge,
ja, soweit ich mich an meine Recherche erinnere, handelt es sich um einen ehemaligen Gerichtspräsidenten. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass es sich im konkreten Fall nicht wirklich um einen Schutz geistigen Eigentums gehandelt hat, denn das waren recht lieblos zusammengestöpselte Jahreszahlen über Franz Liszt, soweit ich mich erinnern kann. Wenn es sich um eine derart angesehene Kanzlei handelt, wundert es mich, dass die Rechtsvertretung bei solchen Fällen überhaupt angenommen wird. Es gibt Aufträge, die man ganz einfach ablehnt, wenn man sich dies leisten kann. Ich zumindest habe das in meinem Beruf so gehalten!
In Wien wären meine Chancen insoferne besser gewesen, weil ich mich intensiver damit befassen hätte können und ich auch einen recht guten Anwalt zur Hand gehabt hätte. Aus Vernunftgründen (Abwägung, was allein an Spesen angefallen wäre, hätten der Anwalt und ich nach Hamburg fliegen müssen) habe ich mich dann zur Zahlung von 1.200 Euro entschlossen. Ich finde aber trotzdem, dass dieser Betrag in keiner vernünftigen Relation zur konsumierten Leistung steht und wohl schon klar ist, dass mit besagtem Lexikon methodisch auf Urheberechtsverletzungsjagd gegangen wird. Es gibt viele Leidensgenossen, wie ich erfahren habe!
Ich finde es nicht richtig, dass ein einziges Gericht – und wahrscheinlich auch ein einziger Richter, sämtliche Fälle einer Anwaltskanzlei an sich zieht. Wäre ich nicht gewarnt worden, hätte ich es tatsächlich auf einen Prozess ankommen lassen – in der Meinung, dass dafür Wien zuständig wäre.
Ich denke, Sie wissen, wer mich gewarnt hat. Danke dafür!
Aber das ist natürlich vernachlässigbar gegen diese neue Vorgehensweise mit den Auszügen aus den Künstlerkritiken. Das ist wirklich unter jeder Kanone!
Gruß Cupak
23:25 6. Februar 2012
Semmel
18
Anton CUPAK schrieb:
In Wien wären meine Chancen insoferne besser gewesen, weil ich mich intensiver damit befassen hätte können und ich auch einen recht guten Anwalt zur Hand gehabt hätte. Aus Vernunftgründen (Abwägung, was allein an Spesen angefallen wäre, hätten der Anwalt und ich nach Hamburg fliegen müssen) habe ich mich dann zur Zahlung von 1.200 Euro entschlossen. Ich finde aber trotzdem, dass dieser Betrag in keiner vernünftigen Relation zur konsumierten Leistung steht und wohl schon klar ist, dass mit besagtem Lexikon methodisch auf Urheberechtsverletzungsjagd gegangen wird. Es gibt viele Leidensgenossen, wie ich erfahren habe!
Ich finde es nicht richtig, dass ein einziges Gericht – und wahrscheinlich auch ein einziger Richter, sämtliche Fälle einer Anwaltskanzlei an sich zieht. Wäre ich nicht gewarnt worden, hätte ich es tatsächlich auf einen Prozess ankommen lassen – in der Meinung, dass dafür Wien zuständig wäre.
Sehr geehrter Herr Cupak,
über den Verfasser des Originals besagten Artikels sind wir durchaus derselben Auffassung, nur kommt es beim Schutz geistigen Eigentums nun einmal nicht darauf an, welche Qualität dieses Eigentum hat.
Zum Gerichtsstand möchte ich noch ausführen: kein Gericht oder Richter kann Fälle "an sich ziehen". Wenn Klagen bei Gerichten eingereicht werden, dann wird die Verteilung durch die Geschäftsordnung bestimmt. Und der Ort, an dem die Klage eingereicht wird, bestimmt sich nach dem Gerichtsstand, vorliegend nach dem "Ort der unerlaubten Handlung", in Presse- und besonders Internetfällen wird häufig davon ausgegangen, daß überall dort geklagt werden kann, wo der Artikel "bestimmungsgemäß gelesen" werden kann, was als "fliegender Gerichtsstand" bezeichnet wird. Da der Online-Merker sich zweifellos an den gesamten deutschen Sprachraum wendet, wären theoretisch auch Klagen in Zürich, Frankfurt oder diversen anderen Städten möglich, da die beteiligte Kanzlei sich in Hamburg befindet, klagt man bequemerweise dort.
Daß Sie in Wien wirklich besser gefahren wären bezweifle ich insofern, als Sie selbst bei einer reduzierten Zahlung – nehmen wir einmal 600 statt 1200 € an – zumindest nach deutschem Recht auch auf der Hälfte der Gerichts- und Anwaltskosten für beide Seiten sitzen geblieben wären. das wird leicht teurer als die ursprüngliche Forderung, was der Kläger natürlich auch weiß.
Zu den Klagen von FAZ und SZ kann ich nur den Kopf schütteln, weil ich sie auch für die Zeitungen letztlich für kontraproduktiv halte.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Semmelrogge
PS.: ich habe leider noch nicht begriffen, wie ich es schaffe, nur das Zitat einzufärben, den eigenen Text aber nicht.
09:25 7. Februar 2012
Scooter
19
Man kann nur hoffen, daß alle vernünftigen Menschen ab sofort diese Zeitungen ignorieren, ihre Abos kündigen und für non grata erklären, damit der finanzielle Verlust den Abzockergewinn um ein zig-faches übersteigt.
Ansehen, der gute Ruf und kulturell moralische und ethische Werte scheinen bei der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZETUNG und der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG nichts mehr zu gelten! Schnöder Mammon zählt anscheinend nur noch.
Ich boykottiere ab sofort diese Blätter und hoffe, daß es mir Tausende nachtun.
Allerdings hatte ich das bei der Deutschen Bank damals auch gedacht…
Die nicht-mehr-Erteilung von Pressekarten an Kollegen dieser Zeitungen wäre ein erster spürbarer Schritt von Solidarität der Opernhäuser mit den Künstlern. Aber das ist kaum zu erwarten, denn da ist sich jeder den nächste. Sogar an der Frankfurter Oper, die mit 7000 Euro ja recht satt betroffen ist, gibt es wohl einen Maulkorb-Erlaß zu dieser Angelegenheit, denn alle Anfragen wurden bisher konsequent ignoriert.
WO BLEIBT DER AUFSTAND DER ANSTÄNDIGEN?
23:24 7. Februar 2012
Gianni Roccanova
20
Zu Herrn Semmelrogges Bemerkungen:
Der "fliegende Gerichtsstand" ist tatsächlich möglich, aber wohl nicht mehr lange. Ein Urteil des LG Bremen hat schon einen anderen Weg gewiesen, wird aber bis dato sonst nicht berücksichtigt. Besonders gerne wird in Hamburg und Bremen geklagt, da dort entsprechende EVs oder Urteile erwartet werden. Dass hier längst Korrekturbedarf besteht – weil hier Lokalrichter aus Hamburg oder Berlin nicht zu medienrechtlichen Instanzen über das gesamte Internet avancieren sollten, vor denen sich die ganze Welt zu verantworten hätte -, wurde im deutschen Justizministerium längst erkannt. Selbstverständlich sollte auch hier der Wohnort des Beklagten zuständig sein.
Dass Semmelrogge bei einem Wiener Gerichtsstand von einem für den Merker nachteiligen Urteil ausgeht, wundert mich. Dazu gibt es keine einschlägigen Präzedenzfälle, die mir bekannt sind. Somit ist zum Ausgang des Prozesses auch nichts zu präjudizieren. Ebensowenig, ob hier überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorlag. Zumal der Merker umgehend reagiert und die strittige Stelle gelöscht hat, was zu berücksichtigen wäre. Jedenfalls sind die Abmahnungen eine Spezialität Hamburger oder Berliner Anwälte, aus Wien sind mir keine bekannt.
Ich sehe auch nicht, dass der Merker sich "an den gesamten deutschsprachigen Raum" richtet. Im Internet richtet sich das Angebot prinzipiell an alle Rezipienten mit Internetzugang, ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft oder Muttersprache. Es ist demgemäß unvorstellbar, es müssten sämtliche Gesetze sämtlicher Staaten befolgt werden. Vielmehr geht es um die Gesetzeslage des Staates, in dem eine Domain registriert ist, in dem die Server stehen usw. Ich hätte daher vollstes Verständnis dafür gehabt, wenn der Merker das Bemühen eines deutschen Gerichts ignoriert hätte. Die Texte wurden von einem österreichischen Staatsbürger in Österreich ins Netz gestellt. Dafür ist das österreichische Rechtsordnung zuständig, nicht die von Deutschland, Iran, Japan oder Australien. Aber das ist meine persönliche Auffassung. Herr Cupak tat, was er zum gegebenen Zeitpunkt für richtig hielt, ihn kritisiere ich hiermit ausdrücklich nicht.
Zu Scooter:
Ich fände es mehr als bloß schade, wenn hier tatsächlich eine Art "Maulkorb-Erlass" gelten sollte. Wie schon oben von mir ausgeführt: Medien profitieren ihrerseits von einer Reihe von Gratisleistungen Dritter (Gratisinterviews, kostenlose Pressekarten, Gratisprogrammbücher, Zugang zu Pressekonferenzen, Rezensionsexemplare von Büchern, Testfahrten mit Autos usw.), dass umgekehrt auch anderen gewisse Freiheiten eingeräumt werden müssten. Es geht hier ja nicht um ein privat organisiertes FAZ-Gesamtarchiv samt geschäftlich-werblicher Interessen, sondern bloß um einzelne, themenbezogene Zitate bzw. Veröffentlichungen. Wenn hier so scharf vorgegangen wird, noch dazu mit einem kritikwürdigen Instrumentarium, ist das bedauerlich. Sollte es dem FAZ-Verlagschef tatsächlich bloß darum gegangen sein, dass nicht unkontrolliert FAZ-Inhalte wahllos im Netz stehen, hätte es doch ein schlichter Brief (oder E-Mail, noch günstiger!) getan, mit der Bitte, die Inhalte zu löschen. Es müsste doch im FAZ-Verlag genügend Mitarbeiter geben, die das so nebenbei innerhalb weniger Minuten hätten tun können. Nein, es musste eine Zahlungsaufforderung dazukommen. Kein Kommentar…
14:05 8. Februar 2012
Semmel
21
Sehr geehrter Herr Roccanova,
in einem Punkt bin ich scheint's mißverstanden worden. Ich war beim Gerichtsstand Wien nicht zwangsläufig für einem für Herrn Cupak völlig negativen Urteil ausgegangen sondern hatte die Sache eher von der reinen Kostenseite her gesehen. Und die wäre – so die Klage nicht völlig abgewiesen worden wäre, was ich persönlich nicht glaube, aber auch da wird es sicher unterschiedliche Auffassungen geben – ein reines Rechenexempel gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Semmelrogge
PS.: In puncto FAZ gehe ich mit Ihnen komplett d'accord.
17:38 10. Februar 2012
Gottlieb Stenzel
22
Was man hier zu lesen bekommt ist wirklich unglaublich und ich frage mich:
Warum findet so ein wichtiges Thema eigentlich keinen Niederschlag in anderen Zeitungen?